Der Begriff Podologie leitet sich ab vom griechischen "podos" für "Fuß" und "logos" für "Lehre/Kunde".
Podologie bezeichnet die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.
Schmerzen an den Füßen:
• eingewachsener Nagel
• Hühnerauge
• Hornhaut
• Druckbelastung)
Risikopatient:
• Diabetes
• Polyneuropathie
• Antikoagulantien (z.B.: "Marcumar")
• Hämophilie – Störung der Blutgerinnung
• Chemotherapie
Rheumatische Erkrankungen
Durchblutungsstörungen
Lymphödeme
Nagelveränderungen / Hautveränderungen:
• Nagel- und/oder Hautpilz
• Warzen
• verdickter Nagel
Patienten, die aufgrund Operationen, Krankheiten oder Schwangerschaft nicht an Ihre Füße kommen
Als examinierte Podologin und sektoraler Heilpraktiker auf dem Gebiet Podologie, Wundexpertin ICW®, Narbentherapeutin, Lymphtherapeutin, kann ich meinen Patienten medizinisch indizierte Fußbehandlungen in Bayreuth anbieten.
Sie umfassen präventive, therapeutische, kurative und rehabilitative Maßnahmen.
Ich arbeite mit Orthopäden, Diabetologen, Dermatologen, Kinderärzten, Orthopädieschuhtechnikern, Physiotherapeuten, Wundmanagern, dem ambulanten Pflegedienst und einem Sanitätshaus in Bayreuth und Umgebung zusammen.
Durch die gegenseitige Unterstützung erreichen wir in unserer medizinischen Fußpflegepraxis Bayreuth bestmöglich ihr Ziel.
Da Podologie deutschlandweit ein von den Krankenkassen anerkannter medizinischer Fachberuf ist, können Patienten mit:
• diabetischem Fußsyndrom
• neuropathischem Fußsyndrom
• Schädigung am Fuß als Folge eines Querschnittsyndroms
von Ihrem Arzt eine "Heilmittelverordnung 13" zur podologischen Komplexbehandlung erhalten.
Dadurch trägt die Krankenkasse die Kosten der medizinischen Fußpflege.
Im Januar 2024 ist mir vom Gesundheitsamt Bayreuth die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Podologie erteilt worden.
Nun ist es mir gestattet auch ohne ärztliche Verordnung medizinisch an Ihren Füßen tätig zu werden, eine Diagnose zu stellen und die möglichen Therapieformen zu bestimmen. So können Sie in bestimmten Fällen den Weg zum Arzt für ein Privatrezept vermeiden.
Eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (Heilmittelverordnung 13) ist dadurch nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglickeit, falls Sie eine Zusatz- / Privatversicherung haben, diese Behandlungen über Ihre Versicherung abzurechnen. Es gelten die Preise der zurzeit gültigen GebüH. Bitte Informieren Sie sich selbst bei Ihrer Versicherung.
Als Privatpatient stellt sich das unter Umständen anders dar. Erfragen Sie daher bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Leistungen eines Heilpraktikers übernommen werden.
Sollte ich Sie als Heilpraktikerin behandeln, ergibt sich die Abrechnung aus der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker). Reichen Sie dann die Rechnung Ihrer Versicherung ein. Es hängt natürlich von Ihren Vertragsinhalten ab, ob Sie die Gesamtsumme oder nur einen Anteil erstattet bekommen.
In unserer Praxis werden Instrumentendesinfektion und Flächendesinfektion nach dem Hygienekonzept laut § 36 IfSG durchgeführt.